Thursday, March 12, 2026

liwāṭ ‒ Definition

Pierre Larcher schreibt:
[Schmitt] hat gezeigt, dass im mus­li­mi­schen Recht (fiqh) liwāṭ nicht die männ­liche Homo­sexu­a­li­tät be­zeich­net, son­dern die Sodomie im enge­ren Sinne des analen Ge­schlechts­ver­kehrs zwi­schen zwei Männern oder, gege­be­nen­falls, zwischen einem Mann und ei­ner Frau.
In Wirklichkeit habe ich NIEMALS liwāṭ für das islamische Recht / fiqh, definiert.
(In dem "zitierten" (d.h. von P.L. ver­dreh­ten) Arti­kel gibt es ein Kapitel "nicht-juristi­sche Belege".) Ich defi­niere liwāṭ für die arabi­sche Sprache = ich bin nicht der An­sicht, dass das Wort im Recht etwas anderes be­deutet als in der Medizin oder der schönen Literatur.
Es gibt eine hinweisende Definition: das was Luts Leute getan haben.
Es gibt eine analyrische Definition: Analpenetration (juristisch: das Einführen der Eichel oder eines ent­spre­chenden Stücks Penis in den Anus eines Menschen).
Es gibt einen haupt­sächlichen Gebrauch: Analpenetration eines männlichen Wesens (Knabens, Mannes, Jünglings, Eunuchen, Zwitters, Effeminierten), was aber nichts an der Definition ändert, die ja die Penetration des Anus von Mädchen und Frauen ein­schließt.

Es gibt schlißlich eine meta­phorische, moralische Aus­weitung in Ausdrückes wie liwāṭ des Blicks, liwāṭ des Herzens, in welchen gewollter Analverkehr, das Begehren, jemanden anal zu penetrieren locker/aus­weitend als liwāṭ bezeichnet wird (was wiederum nichts an der eigentlichen Defini­tion ändert) = der Sprecher geht nicht davon aus, dass man mit den Augen arsch­ficken kann, er gebraucht den Begriff locker, ohne seine Kerndefinition aufzuweichen.
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